§ 1 Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Diese Vermittlungsvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung") wird geschlossen zwischen der Vermio, Deutschland (nachfolgend „Vermio") und der natürlichen oder juristischen Person, die sich als Recruiter auf der Plattform registriert (nachfolgend „Recruiter"). Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen der Recruiter die Vermio-Plattform zur Identifikation, Qualifizierung und Vermittlung von Kandidaten an Unternehmenskunden von Vermio nutzen darf.
§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Vermittlungserfolg" den Abschluss eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags (Mindestlaufzeit 6 Monate) zwischen einem vom Recruiter präsentierten Kandidaten und einem Unternehmenskunden von Vermio, sofern der Kandidat die vertraglich vereinbarte Probezeit (mindestens 30 Tage) erfolgreich abgeschlossen hat und das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der Probezeit durch eine der Parteien beendet wurde. „Vertrauliche Informationen" umfassen alle nicht-öffentlichen Informationen zu Unternehmen, Kandidaten, Konditionen, Projekten und internen Prozessen. „Plattform" bezeichnet alle digitalen Dienste und Systeme von Vermio.
§ 3 Pflichten des Recruiters
Der Recruiter verpflichtet sich zu:
- Ausschließlicher Abwicklung aller Vermittlungsaktivitäten über die Plattform — kein Direktkontakt zu Unternehmenskunden außerhalb der Plattform ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Vermio.
- Aktiver, professioneller Bearbeitung übernommener Stellen mit regelmäßigen Statusupdates (mindestens alle 7 Tage) an Vermio und den Unternehmenskunden.
- Ausschließlicher Präsentation von Kandidaten, die einer Weiterleitung ihrer Daten ausdrücklich zugestimmt haben (DSGVO-konform, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Wahrheitsgemäßer, vollständiger und aktueller Darstellung von Kandidatenprofilen — keine Verfälschung von Lebensläufen, Qualifikationen oder Referenzen.
- Professionellem, diskriminierungsfreiem Umgang mit allen Beteiligten gem. AGG.
§ 4 Exklusivität und Stellenverantwortung
Jede freigeschaltete Stelle wird exklusiv einem Lead-Recruiter zugewiesen. Dieser übernimmt die alleinige Verantwortung für die Bearbeitung. Eine parallele Bearbeitung durch mehrere Recruiter ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Vermio zulässig. Vermio behält sich das Recht vor, eine Stelle bei mangelhafter Bearbeitung (insbesondere bei Inaktivität über 14 Tage oder wiederholter Verletzung der Qualitätsstandards) zu entziehen und neu zuzuweisen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Im Falle eines Vermittlungserfolgs (§ 2) erhält der Recruiter die in der jeweiligen Stellenausschreibung festgelegte Provision, abzüglich der geltenden Vermio-Plattformgebühr. Die Provision wird ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Vermittlungserfolgs durch den Unternehmenskunden fällig. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen ab Fälligkeitsdatum per Banküberweisung auf das hinterlegte Konto des Recruiters. Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Probezeit entfällt der Provisionsanspruch vollständig; bereits ausgezahlte Beträge sind unverzüglich zurückzuerstatten.
§ 6 Umgehungsverbot und Vertragsstrafe
Der Recruiter verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach deren Beendigung keine direkten Geschäftsbeziehungen oder Vermittlungsaufträge mit Unternehmenskunden oder Kandidaten einzugehen, die er über die Vermio-Plattform kennengelernt hat, sofern dies außerhalb der Plattform erfolgt. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Umgehungsverbot ist Vermio berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 % der entgangenen Provision (mindestens jedoch EUR 5.000,– je Verstoß) gerichtlich geltend zu machen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
§ 7 Datenschutz und DSGVO-Compliance
Der Recruiter verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidaten und Unternehmenskunden ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und in Übereinstimmung mit der DSGVO sowie dem BDSG. Der Recruiter ist verpflichtet, ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz dieser Daten zu implementieren. Kandidatendaten dürfen ausschließlich mit nachweisbarer Einwilligung des jeweiligen Kandidaten an Unternehmenskunden übermittelt werden. Im Falle einer Datenpanne ist Vermio unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) zu informieren.
§ 8 Vertraulichkeit
Der Recruiter verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen (§ 2) strikt geheim zu halten und weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind oder die der Recruiter auf rechtmäßigem Wege von Dritten erhalten hat.
§ 9 Haftung
Vermio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Der Recruiter haftet Vermio und betroffenen Dritten gegenüber für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung entstehen, insbesondere bei unzulässiger Datenweitergabe, falschen Kandidatendarstellungen oder Verstößen gegen das Umgehungsverbot.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt mit Abschluss der Registrierung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Vermio liegt insbesondere vor bei: (i) schuldhafter Verletzung des Umgehungsverbots; (ii) nachgewiesener Datenschutzverletzung; (iii) Falschangaben bei der Registrierung; (iv) mehrfachen Qualitätsverstößen. Laufende Vermittlungsprojekte sind bei ordentlicher Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist ordnungsgemäß abzuschließen oder an Vermio zu übergeben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, soweit der Recruiter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform oder Textform (E-Mail). Vermio ist berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern; der Recruiter gilt als zustimmend, wenn er der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht und die Plattform weiterhin nutzt.