1. Parteien
Diese Vermittlungsvereinbarung gilt zwischen Vermio (Betreiber der Plattform) und dem Recruiter bzw. der Recruiting-Agentur (nachfolgend „Recruiter").
2. Gegenstand
Der Recruiter verpflichtet sich, auf der Vermio-Plattform freigeschaltete Stellenausschreibungen aktiv und professionell zu bearbeiten. Die Vermittlung von Kandidaten erfolgt ausschließlich über die Plattform.
3. Exklusivität je Stelle
Pro Stelle gibt es genau einen verantwortlichen Lead-Recruiter. Der Recruiter übernimmt die Alleinverantwortung für die Bearbeitung dieser Stelle. Eine gleichzeitige Zusammenarbeit mehrerer Recruiter an derselben Stelle ist nur möglich, wenn Vermio dies explizit genehmigt hat (z.B. bei Agenturen mit mehreren Teammitgliedern).
4. Qualitätsstandards
- Kandidaten werden nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens kontaktiert.
- Der Recruiter kommuniziert professionell, diskret und transparent mit allen Parteien.
- Statusupdates an das Unternehmen erfolgen mindestens alle 7 Tage.
- Kandidaten werden fair und respektvoll behandelt – unabhängig vom Ergebnis.
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Stellenausschreibung. Im Erfolgsfall (Einstellung und Ablauf der Probezeit) erhält der Recruiter die vereinbarte Provision abzüglich der Vermio-Plattformgebühr. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Bestätigung durch das Unternehmen.
6. Abwerbeverbot
Der Recruiter verpflichtet sich, Unternehmen oder Kandidaten, die über Vermio zusammengeführt wurden, für einen Zeitraum von 24 Monaten nicht außerhalb der Plattform zu vermitteln oder direkte Vertragsbeziehungen einzugehen.
7. Vertraulichkeit
Alle Informationen über Unternehmen, Kandidaten und laufende Projekte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
8. Laufzeit & Kündigung
Diese Vereinbarung gilt für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft auf Vermio. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Laufende Vermittlungsprojekte sind abzuschließen oder ordnungsgemäß zu übergeben.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.