Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtiger Hinweis: Vermio ist ein technischer Marktplatzbetreiber und kein Arbeitsvermittler im Sinne des SGB III sowie kein Verleiher im Sinne des AÜG. Die auf der Plattform tätigen Recruiter handeln als selbstständige Dienstleister auf eigene Rechnung und Verantwortung.
§1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der unter getvermio.com betriebenen Online-Plattform „Vermio" (nachfolgend „Plattform") und gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern. Mit der Registrierung oder Nutzung der Plattform erklären sich alle Nutzer mit diesen AGB einverstanden.
1.2 Plattformbetreiber
Betreiber der Plattform ist:
Armin Riedl, Vermio (Einzelunternehmen)
Heßstraße 80, 80798 München, Deutschland
E-Mail: armin@getvermio.com
1.3 Nutzergruppen
Nutzer der Plattform können sein:
- Unternehmen: Natürliche oder juristische Personen, die als Arbeitgeber Stellen ausschreiben und Recruiter beauftragen möchten (auch „Auftraggeber").
- Recruiter: Selbstständige Personalberater, Headhunter oder Recruiting-Agenturen, die Vermittlungsleistungen auf der Plattform erbringen möchten (auch „Auftragnehmer").
1.4 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch Vermio zustande. Zwischen Unternehmen und Recruitern kommt ein separater Vermittlungsvertrag zustande, sobald ein Unternehmen einen Recruiter für eine konkrete Stelle beauftragt. Vermio ist an diesem Vertrag nicht unmittelbar beteiligt und handelt lediglich als technischer Vermittler.
1.5 Entgegenstehende AGB
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, Vermio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Definitionen
| „Plattform" | Die unter getvermio.com betriebene technische Infrastruktur einschließlich aller Funktionen und Dienste. |
| „Stelle" | Eine von einem Unternehmen auf der Plattform ausgeschriebene offene Vakanz. |
| „Kandidat" | Eine natürliche Person aus dem Talent Pool eines Recruiters, die für eine Stelle vorgeschlagen wird. |
| „Placement" / „Einstellung" | Der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen einem Unternehmen und einem Kandidaten infolge der Vermittlung durch einen Recruiter über die Plattform. |
| „Jahresgehalt" | Das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt des Kandidaten (Fixum), ohne variable Vergütungsbestandteile, Boni oder Sachleistungen. |
| „Provisionssatz" | Der vertraglich vereinbarte Prozentsatz des Jahresgehalts als Vermittlungsprovision. |
| „Garantiezeitraum" | Die in §8 definierte Frist von 90 Tagen ab dem ersten Arbeitstag des Kandidaten. |
| „Talent Pool" | Die vom Recruiter auf der Plattform verwalteten, anonymisierten Kandidatenprofile. |
§3 Plattformleistungen
3.1 Leistungen für Unternehmen
Vermio stellt Unternehmen insbesondere folgende Leistungen bereit:
- Kostenlose Ausschreibung von Stellen auf der Plattform;
- Zugang zum anonymisierten, von Recruitern kuratierten Talent Pool mit KI-basierten Passgenauigkeitsbewertungen (Fit-Score);
- Vermittlung und Matching mit verifizierten Freelance-Recruitern;
- Verwaltung von Bewerbungsprozessen und Kommunikation mit Recruitern über die Plattform;
- Technische Infrastruktur für die Abwicklung des Vermittlungsprozesses.
3.2 Leistungen für Recruiter
Vermio stellt Recruitern insbesondere folgende Leistungen bereit:
- Zugang zu verifizierten Unternehmen mit aktiven Stellenausschreibungen;
- Digitales Talent-Pool-Management-System mit Kandidatenprofilen, Bulk-Import und LinkedIn-Importfunktion;
- KI-gestütztes Matching zwischen Kandidaten und Stellen;
- Provisionsstaffelmodell nach Maßgabe von §7;
- Administrative Unterstützung bei der Abwicklung von Placements.
3.3 Keine Arbeitsvermittlung
Vermio erbringt keine Arbeitsvermittlung im Sinne des §35 SGB III und besitzt keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG. Die Plattform dient ausschließlich als technischer Marktplatz. Die tatsächliche Personalvermittlungsleistung wird ausschließlich durch die auf der Plattform tätigen selbstständigen Recruiter erbracht.
3.4 Verfügbarkeit
Vermio strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99% im Jahresdurchschnitt an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt.
§4 Registrierung und Nutzerkonto
4.1 Registrierungsvoraussetzungen
Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich:
- Für Unternehmen: Natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln und eine in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässige Gesellschaft vertreten;
- Für Recruiter: Selbstständige natürliche Personen oder Unternehmen, die gewerbsmäßig Personalberatungsleistungen erbringen.
4.2 Verifizierung von Recruitern
Recruiter werden von Vermio manuell geprüft. Vermio behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kriterien für die Aufnahme umfassen insbesondere: nachgewiesene Berufserfahrung in der Personalvermittlung, eine plausible Spezialisierung sowie eine positive Selbstdarstellung im Bewerberprofil.
4.3 Nutzerpflichten bei der Registrierung
Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
4.4 Sub-Accounts für Unternehmen
Unternehmen können weitere Nutzer ihres Unternehmens als Team-Mitglieder zur Plattform einladen (Sub-Accounts). Das Hauptkonto des Unternehmens haftet für alle Handlungen der eingeladenen Nutzer wie für eigene Handlungen. Der Inhaber des Hauptkontos ist verpflichtet, ausgeschiedene Mitarbeiter unverzüglich aus dem Konto zu entfernen.
4.5 Automatisierte Prüfung bei Registrierung
Zur Sicherheit und Integrität der Plattform setzt Vermio bei der Registrierung automatisierte Prüfmechanismen ein, die auf Basis technischer Merkmale (z.B. E-Mail-Domäne, IP-Adresse, Verhaltensmuster) einen Risikoindikator berechnen. Dieses Verfahren dient der Betrugsprävention und kann zu einer manuellen Überprüfung oder Ablehnung einer Registrierung führen. Es handelt sich dabei nicht um eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO, da die abschließende Entscheidung stets durch Vermio manuell getroffen wird. Nutzer haben das Recht, bei einer Ablehnung eine Überprüfung durch einen menschlichen Mitarbeiter zu beantragen (armin@getvermio.com).
4.6 Kontosperrung
Vermio ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos besteht nicht, sofern der Verstoß schwerwiegend ist.
§5 Pflichten und Obliegenheiten der Unternehmen
5.1 Stellenausschreibungen
Unternehmen verpflichten sich, ausschließlich tatsächlich offene Stellen auszuschreiben und die Stellenbeschreibungen vollständig, wahrheitsgemäß und diskriminierungsfrei (insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG) zu gestalten.
5.2 Reaktionspflicht
Unternehmen verpflichten sich, eingehende Kandidatenvorschläge innerhalb von 5 Werktagen zu sichten und dem zuständigen Recruiter eine strukturierte Rückmeldung zu geben.
5.3 Meldepflicht bei Einstellung
Unternehmen sind verpflichtet, eine erfolgte Einstellung eines über Vermio vermittelten Kandidaten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung, an Vermio zu melden. Die Verletzung dieser Pflicht begründet keinen Wegfall des Provisionsanspruchs.
5.4 Exklusivitätsregeln
Unternehmen dürfen einen auf der Plattform vorgestellten Kandidaten für denselben Recruiter innerhalb von 12 Monaten ab Erstvorstellung nicht über Dritte engagieren, ohne die fällige Provision zu entrichten.
Eine Umgehung der Provisionspflicht durch Direktansprache von Kandidaten nach Erstvorstellung begründet einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entgangenen Provision.
5.5 Verbot der Direktansprache
Unternehmen ist es untersagt, Recruiter dazu aufzufordern, Kandidaten ohne Nutzung der Plattforminfrastruktur vorzustellen oder Vereinbarungen zu treffen, die den Provisionsmechanismus der Plattform umgehen.
§6 Pflichten und Obliegenheiten der Recruiter
6.1 Qualitätspflicht
Recruiter verpflichten sich, ausschließlich Kandidaten vorzustellen, die die in der Stellenausschreibung genannten Must-Haves in substanzieller Weise erfüllen und die vorherige ausdrückliche Zustimmung zur Vermittlung und zum Datenschutz nach DSGVO erteilt haben.
6.2 Datenschutzkonforme Verarbeitung
Recruiter sind für die DSGVO-konforme Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Kandidatendaten selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich, für jeden Kandidaten eine wirksame Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einzuholen, die die Weitergabe an Dritte (Unternehmen) ausdrücklich umfasst.
6.3 Keine Doppelvermittlung
Recruiter dürfen einen Kandidaten nicht gleichzeitig für dieselbe Stelle über mehrere Plattformen oder direkt beim Unternehmen einreichen. Im Falle einer nachgewiesenen Doppelvermittlung entfällt der Provisionsanspruch.
6.4 Aktualität des Profils
Recruiter sind verpflichtet, ihre Spezialisierungen, Verfügbarkeit und Track-Record auf der Plattform stets aktuell zu halten. Wesentliche Änderungen (z.B. Einstellung der Tätigkeit) sind Vermio unverzüglich mitzuteilen.
6.5 Vertraulichkeit
Recruiter verpflichten sich, alle im Rahmen der Plattformnutzung erlangten Informationen über Unternehmen, deren Strukturen, Gehaltsniveaus und Personalplanung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
6.6 Stripe Connect Onboarding
Die Auszahlung von Provisionsvergütungen setzt voraus, dass Recruiter das von Vermio eingesetzte Zahlungsabwicklungssystem (Stripe Connect) vollständig eingerichtet und die von Stripe Inc. geforderten Identitäts- und Kontodaten hinterlegt haben. Solange das Stripe Connect Onboarding nicht abgeschlossen ist, hat der Recruiter keinen fälligen Auszahlungsanspruch. Vermio übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die auf ein nicht abgeschlossenes Stripe-Onboarding des Recruiters zurückzuführen sind.
§7 Vergütung, Provision und Abrechnung
7.1 Kosten für Unternehmen
Die Ausschreibung von Stellen und die Nutzung der Basisleistungen der Plattform durch Unternehmen ist kostenlos. Eine Vermittlungsprovision wird ausschließlich im Erfolgsfall geschuldet.
7.2 Fälligkeit der Provision
Die Vermittlungsprovision wird fällig, wenn:
- ein vom Recruiter auf der Plattform vorgeschlagener Kandidat
- vom Unternehmen eingestellt wird (Unterzeichnung des Arbeitsvertrags) und
- der Kandidat seinen ersten Arbeitstag antritt.
Die Provision wird 30 Tage nach dem ersten Arbeitstag des Kandidaten fällig und ist innerhalb von weiteren 14 Tagen zu zahlen.
7.3 Provisionshöhe
Die Provision berechnet sich als Prozentsatz des vereinbarten Bruttojahresgehalts (Fixum) des eingestellten Kandidaten. Der anwendbare Provisionssatz wird zwischen Vermio und dem jeweiligen Unternehmen individuell vereinbart und auf der Plattform dokumentiert. Der konkrete Satz ist in der jeweiligen Stellenausschreibung bzw. im Angebot von Vermio ausgewiesen.
| Provisionssatz | Individuell vereinbart — abhängig von Seniorität der Stelle, Schwierigkeitsgrad und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit. |
| Mindestprovision | Es gilt eine Mindestprovision von EUR 5.000 pro Placement. |
7.4 Provisionsaufteilung
Von der vereinnahmten Vermittlungsprovision wird der Anteil des Recruiters (nach der für den Recruiter geltenden Provisionsstaffel) durch Vermio an den Recruiter ausgezahlt. Vermio behält einen Plattformanteil ein. Der konkrete Recruiter-Anteil wird dem Recruiter bei Registrierung und in seinem Nutzerkonto transparent ausgewiesen.
7.5 Recruiter-Provisionsstaffel
Der Anteil, der an Recruiter ausgezahlt wird, richtet sich nach der jeweils aktuellen, auf der Plattform veröffentlichten Staffel. Diese ist an die Anzahl erfolgreich abgeschlossener Placements geknüpft und kann im Laufe der Zusammenarbeit steigen. Vermio behält sich das Recht vor, die Staffel mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen; bestehende, vertraglich fixierte Placements bleiben unberührt.
7.6 Mehrwertsteuern
Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Nutzer umsatzsteuerpflichtig ist und keine Steuerbefreiung greift.
7.7 Verzug und Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB) geschuldet. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§8 Credits und Referral-Programm
8.1 Recruiter-Credits
Vermio kann Recruitern ein plattforminternes Credits-System zur Verfügung stellen. Credits sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und haben keinen Geldwert. Sie können ausschließlich für die auf der Plattform ausgewiesenen Vorteile (z.B. Sichtbarkeits-Boosting, Zugang zu Premium-Funktionen) eingelöst werden. Vermio behält sich vor, das Credits-System jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zu ändern oder einzustellen; ein Anspruch auf Einlösung noch nicht eingelöster Credits besteht im Falle der Einstellung für weitere 30 Tage nach Ankündigung.
8.2 Referral-Programm
Vermio betreibt ein freiwilliges Empfehlungsprogramm (Referral-Programm), über das bestehende Recruiter neue Recruiter auf die Plattform einladen können. Im Falle einer erfolgreichen Einladung (Registrierung und erstes abgeschlossenes Placement des geworbenen Recruiters) kann der werbende Recruiter eine Prämie erhalten, deren Höhe und Form auf der Plattform zum Zeitpunkt der Einladung ausgewiesen ist. Vermio behält sich vor, Prämienleistungen bei Missbrauch (z.B. Mehrfachregistrierungen, Schein-Einladungen) zu verweigern oder zurückzufordern. Das Referral-Programm kann von Vermio jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen eingestellt werden; bestehende, bereits verdiente Ansprüche bleiben von einer Einstellung unberührt. Zur Abwicklung des Referral-Programms werden die E-Mail-Adresse des Werbenden und des Geworbenen sowie die Placement-Daten verarbeitet (vgl. Datenschutzerklärung §6).
8.3 Kein Rechtsanspruch auf Programmteilnahme
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Credits-System oder am Referral-Programm besteht nicht. Vermio kann Nutzer bei Verdacht auf Missbrauch von der Teilnahme ausschließen.
§9 Garantie und Nachbesetzung
Vermio-Garantie: Scheidet ein erfolgreich vermittelter Kandidat innerhalb von 90 Tagen nach seinem ersten Arbeitstag aus dem Unternehmen aus, erfolgt auf Anfrage des Unternehmens eine kostenfreie Nachbesetzung durch denselben oder einen anderen verfügbaren Recruiter der Plattform.
8.1 Voraussetzungen der Garantie
Die Garantie gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Unternehmen hat die Vermittlungsprovision vollständig und fristgerecht entrichtet;
- Das Ausscheiden des Kandidaten erfolgt nicht aufgrund von Änderungen in der Stelle oder im Unternehmen, die dem Kandidaten bei Vertragsunterzeichnung nicht bekannt gemacht wurden;
- Das Ausscheiden erfolgt nicht auf Wunsch des Kandidaten aufgrund eines durch das Unternehmen verursachten Vertragsbruchs;
- Das Unternehmen schreibt die Stelle unter denselben oder wesentlich ähnlichen Konditionen nach.
8.2 Abgrenzung zur Wandlung und Minderung
Die Garantie gewährt ausschließlich einen Anspruch auf Nachbesetzung (Nacherfüllung). Ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Provision (Wandlung) oder Minderung besteht nur im Falle des nachgewiesenen Scheiterns zweier Nachbesetzungsversuche innerhalb von 60 Tagen nach Geltendmachung der Garantie.
8.3 Ausschluss der Garantie
Die Garantie gilt nicht, wenn der Kandidat das Arbeitsverhältnis aufgrund einer eigenen Kündigung des Unternehmens beendet (betriebsbedingte Kündigung), sofern dieser Grund nicht mit der Eignung des Kandidaten zusammenhängt.
§10 Kandidatenschutz, Anonymisierung und Datenschutz
9.1 Anonymisierung
Kandidatenprofile werden auf der Plattform standardmäßig anonymisiert dargestellt. Eine Identifizierung ist erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den jeweiligen Recruiter möglich. Unternehmen dürfen nicht versuchen, Kandidaten vor der Profilfreigabe zu identifizieren.
9.2 Datenschutzverantwortlichkeit
Recruiter sind datenschutzrechtlich für die Kandidatendaten in ihrem Talent Pool selbst verantwortliche Stellen im Sinne der DSGVO. Sie handeln insoweit nicht als Auftragsverarbeiter von Vermio. Vermio stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
9.3 Pflichten der Recruiter gegenüber Kandidaten
Recruiter sind verpflichtet, Kandidaten vor der Aufnahme in den Talent Pool über die beabsichtigte Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und eine ausdrückliche, nachweisbare Einwilligung einzuholen, die insbesondere die Weitergabe an potenzielle Arbeitgeber über Vermio umfasst.
9.4 Datenschutzerklärung von Vermio
Die Datenverarbeitung durch Vermio als Plattformbetreiber richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung, die unter getvermio.com/vermio-datenschutz.html abrufbar ist.
9.5 Auftragsverarbeitungsvertrag
Soweit Recruiter oder Unternehmen Vermio mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen (z.B. Speicherung von Kandidatenprofilen auf Vermio-Infrastruktur), ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) auf Anfrage erhältlich.
§11 Plattform-Kommunikation (Chat)
11.1 Nutzung des integrierten Nachrichtensystems
Vermio stellt ein plattforminternes Nachrichtensystem (Chat) zur Kommunikation zwischen Recruitern und Unternehmen bereit. Die Nutzung dieses Systems ist auf den Vermittlungsprozess beschränkt. Eine Verwendung für Zwecke außerhalb der Plattformnutzung (z.B. Akquise, Spam, Direktvermittlung unter Umgehung der Plattform) ist untersagt.
11.2 Verbot der Umgehung
Es ist Nutzern ausdrücklich untersagt, die Plattformkommunikation dazu zu nutzen, geschäftliche Vereinbarungen außerhalb der Plattform anzubahnen oder den Provisionsmechanismus zu umgehen. Verstöße berechtigen Vermio zur sofortigen Kontosperrung und zur Geltendmachung von Schadensersatz.
11.3 Speicherung und Löschung
Nachrichten werden auf der Plattform für die Dauer des aktiven Vertragsverhältnisses sowie für 12 Monate nach dessen Beendigung gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherung erfordern. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
11.4 Moderation
Vermio ist berechtigt, bei konkreten Hinweisen auf einen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht Nachrichten einzusehen und entsprechende Maßnahmen (Sperrung, Löschung) zu ergreifen. Eine routinemäßige Überwachung der Kommunikation findet nicht statt.
§12 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
10.1 Plattform-Inhalte
Alle Inhalte der Plattform (Design, Software, Algorithmen, Texte, Grafiken, Logos) sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum von Vermio oder werden mit ausdrücklicher Genehmigung genutzt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt.
10.2 Nutzerinhalte
Nutzer räumen Vermio mit dem Einstellen von Inhalten (z.B. Stellenausschreibungen, Recruiter-Profile, Kandidatenprofile) ein nicht-exklusives, auf die Plattformnutzung beschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Das Eigentum an den Inhalten verbleibt beim jeweiligen Nutzer.
10.3 KI-Matching
Der auf der Plattform eingesetzte KI-Algorithmus zur Berechnung von Fit-Scores und zur Stellenempfehlung ist proprietäres Eigentum von Vermio. Nutzer dürfen die Algorithmen nicht reverse-engineeren oder analysieren.
§13 Haftung und Freistellung
11.1 Haftungsausschluss für Plattforminhalte
Vermio übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Nutzern eingestellten Inhalte, insbesondere für die Qualifikation von Recruitern, die Eignung von Kandidaten oder die Bonität von Unternehmen.
11.2 Haftungsbeschränkung
Vermio haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.3 Haftung für Vermittlungserfolg
Vermio schuldet keinen Vermittlungserfolg. Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur und den Zugang zu Recruitern bereit. Ein Anspruch auf Zustandekommen einer Einstellung besteht nicht.
11.4 Freistellung durch Recruiter
Recruiter stellen Vermio von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere Kandidaten und Aufsichtsbehörden) frei, die aus einem Verstoß des Recruiters gegen die DSGVO, das AGG, das AÜG oder andere anwendbare Gesetze entstehen.
11.5 Freistellung durch Unternehmen
Unternehmen stellen Vermio von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung von Pflichten nach §5 (insbesondere Doppelvermittlungsumgehung, Diskriminierung in der Stellenanzeige) entstehen.
§14 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
12.1 Laufzeit
Der Nutzungsvertrag zwischen Vermio und dem Nutzer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.
12.2 Kündigung durch den Nutzer
Nutzer können ihr Konto jederzeit über die Plattform oder per E-Mail an armin@getvermio.com löschen lassen. Ausstehende Provisionsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
12.3 Außerordentliche Kündigung durch Vermio
Vermio ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt, insbesondere wenn:
- ein Nutzer gegen wesentliche Pflichten dieser AGB wiederholt oder schwerwiegend verstößt;
- ein Nutzer falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat;
- ein Nutzer versucht, den Provisionsmechanismus der Plattform zu umgehen;
- ein Nutzer die Plattform für illegal oder sittenwidrige Zwecke nutzt.
12.4 Datenaufbewahrung nach Kündigung
Nach Kündigung werden personenbezogene Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach §§ 147 AO, 257 HGB) entgegenstehen. Für steuerrechtliche Zwecke relevante Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.
§15 Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist München, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
13.3 Streitbeilegung
Vermio ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 VSBG). Da sich Vermio ausschließlich an Unternehmen und selbstständige Recruiter richtet, findet §36 VSBG keine Anwendung.
13.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung.
13.5 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser Klausel nur, wenn sie von Vermio ausdrücklich als schriftformäquivalent anerkannt wird.
13.6 Änderungen der AGB
Vermio behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Nutzer werden per E-Mail über wesentliche Änderungen informiert. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Auf diesen Umstand wird Vermio in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
Kontakt für rechtliche Anfragen:
Vermio · Armin Riedl · Heßstraße 80, 80798 München
E-Mail: armin@getvermio.com